BGH: Der Bundestrojaner ist illegal

Ich hab es ja erst nicht geglaubt: es gibt noch Richter mit gesundem Menschenverstand. Der umstrittene „Bundestrojaner“, ein Werkzeug um ohne Wissen der Opfer die Festplatten – mit Staatssegen! – zu durchsuchen, ist genauso illegal wie die Tausenden anderen Trojaner im Netz. Siehe hier der Artikel von Heise dazu.

An sich gut – aber: das kann ein Minister natürlich nicht zulassen. Also kommt was kommen musste: es wird solange an den Gesetzen gedreht, bis sich keiner mehr wehren kann. Das hat schon bei VDS geklappt, warum nicht nochmal?

Die Gewerkschaft der Polizei verlangte, mit der neuen gesetzlichen Regelung auch die Behinderungen durch das Datenschutzrecht zu beseitigen.

Natürlich. Datenschutz muss unbedingt weg, der stört nur beim durchsuchen der verschlüsselten Festplatten der pöhsen Terroristen.
Mal gut, dass wir nichts zu verbergen haben. Anders als diese Leute, die sich gegen die Vorratsdatenspeicherung wehren. Schonmal sehr verdächtig. Da kann doch was nicht stimmen. Agent Schäuble, übernehmen sie!